5p40c.md (667B)
1 Hieraus folgt, daß derjenige Teil des Geistes, welcher fortdauert, von welcher 2 Größe er auch sein mag, vollkommener ist als der übrige. Denn der ewige Teil des 3 Geistes ist (nach den Lehrsätzen 23 und 29 dieses Teils) die Erkenntnis, vermöge 4 welcher allein wir tätig heißen (nach Lehrsatz 3, Teil 3). Jener aber, von dem 5 ich gezeigt habe, daß er untergeht, ist eben die Vorstellung (nach Lehrsatz 21 6 dieses Teils), vermöge welcher wir allein leidend heißen (nach Lehrsatz 3, Teil 7 3, und der allgemeinen Definition der Affekte). Demnach ist (nach obigem 8 Lehrsatz) jener Teil, von welcher Größe er auch sein mag, vollkommener als 9 dieser. – W.z.b.w. 10 11