5p31d.md (837B)
1 Der Geist begreift unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit nur, sofern er das Wesen 2 seines Körpers unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit begreift (nach Lehrsatz 29 3 dieses Teils), d.h. (nach den Lehrsätzen 21 und 23 dieses Teils), sofern er ewig 4 ist. Daher hat er, sofern er ewig ist (nach dem vorigen Lehrsatz), eine 5 Erkenntnis Gottes, welche Erkenntnis notwendig eine adäquate ist (nach Lehrsatz 6 46, Teil 2). Mithin ist der Geist, sofern er ewig ist, befähigt, alles dazu zu 7 erkennen, was aus dieser gegebenen Erkenntnis Gottes folgen kann (nach Lehrsatz 8 40, Teil 2), d.h., die Dinge nach dieser dritten Erkenntnisgattung zu erkennen 9 (s. deren Definition in der 2. Anmerkung zu Lehrsatz 40, Teil 2), von welcher 10 der Geist daher (nach Definition 1, Teil 3), sofern er ewig ist, die adäquate 11 oder formale Ursache ist. – W.z.b.w. 12 13