4p7d.md (1307B)
1 Ein Affekt ist, sofern er auf den Geist bezogen wird, eine Idee, durch welche 2 der Geist eine größere oder geringere Existenzkraft als vorher von seinem Körper 3 bejaht (nach der allgemeinen Definition der Affekte, die man am Schluß des 4 dritten Teils findet). Wenn also der Geist von irgendeinem Affekt bestürmt wird, 5 wird zugleich der Körper von einer Erregung ergriffen, durch welche sein 6 Tätigkeitsvermögen vermehrt oder vermindert wird. Nun erhält diese 7 Körpererregung (nach Lehrsatz 5 dieses Teils) die Macht, in ihrem Sein zu 8 beharren, von ihrer Ursache. Sie kann daher nicht anders gehemmt oder aufgehoben 9 werden als durch eine körperliche Ursache(nach Lehrsatz 6, Teil 2), durch welche 10 der Körper von einer entgegengesetzten (nach Lehrsatz 5, Teil 3) und stärkeren 11 (nach dem Axiom dieses Teils) Erregung ergriffen wird. Es wird also der Geist 12 (nach Lehrsatz 12, Teil 2) von der Idee einer stärkeren und der ersten 13 entgegengesetzten Erregung erregt; d.h. (nach der allgemeinen Definition der 14 Affekte), der Geist wird von einem stärkeren und dem ersten entgegengesetzten 15 Affekt erregt, der also die Existenz des ersten ausschließt oder aufhebt. Mithin 16 kann ein Affekt nicht anders gehemmt oder aufgehoben werden als durch einen 17 entgegengesetzten und stärkeren Affekt. – W.z.b.w. 18 19