4p73d.md (692B)
1 Der von der Vernunft geleitete Mensch wird nicht durch die Furcht zum Gehorsam 2 veranlaßt (nach Lehrsatz 63 dieses Teils); sondern sofern er sein Sein nach dem 3 Gebotder Vernunft zu erhalten sucht, d.h. (nach Anmerkung zu Lehrsatz 66 dieses 4 Teils), sofern er frei zu leben sucht, strebt er, auf das gemeinschaftliche 5 Leben und den gemeinschaftlichen Nutzen Rücksicht zu nehmen (nach Lehrsatz 37 6 dieses Teils) und folglich (wie in 2. Anmerkung zu Lehrsatz 37 dieses Teils 7 gezeigt wurde) nach dem gemeinschaftlichen Beschluß zu leben. Folglich strebt 8 der Mensch, der von der Vernunft geleitet wird, um freier zu leben, die 9 gemeinschaftlichen Rechte des Staates einzuhalten. – W.z.b.w. 10 11