4p72d.md (611B)
1 Wenn der freie Mensch, sofern er frei ist, etwas arglistig tun würde, so würde 2 er es nach dem Gebote der Vernunfttun (denn nur insofern nennen wir ihn frei). 3 Arglistig handeln wäre demnach eine Tugend (nach Lehrsatz 24 dieses Teils). 4 Folglich wäre es (nach demselben Lehrsatz) für jenen geratener, um sein Sein zu 5 erhalten, arglistig zu handeln; d.h. (wie von selbst klar), es wäre den Menschen 6 geratener, bloß in Worten übereinzustimmen, in der Tat aber einander entgegen zu 7 sein, was (nach Zusatz zu Lehrsatz 31 dieses Teils) widersinnig ist. Folglich 8 handelt der freie Mensch usw. – W.z.b.w. 9 10