4p69d.md (691B)
1 Ein Affekt kann nicht anders eingeschränkt oder aufgehoben werden als durch 2 einen andern Ihm entgegengesetzten und stärkeren Affekt (nach Lehrsatz 7 dieses 3 Teils). Aber Tollkühnheit und Furcht sind Affekte, welche als gleich groß 4 begriffen werden können (nach den Lehrsätzen 5 und 3 dieses Teils). Folglich ist 5 eine gleichgroße geistige Tugend oder Stärke (s. deren Definition in der 6 Anmerkung zu Lehrsatz 59; Teil 3) erforderlich, um die Kühnheit wie um die 7 Furcht einzuschränken. Das heißt (nach den Definitionen der Affekte, Ziffer XL 8 und XLI), der freie Mensch vermeidet mit derselben geistigen Tugend die 9 Gefahren, mit welcher er sie zu überwinden sucht. – W.z.b.w. 10 11