4p59d.md (1867B)
1 Aus Vernunft handeln ist nichts anderes (nach Lehrsatz 3 und Definition 2, Teil 2 3), als das tun, was aus der Notwendigkeit unserer Natur, an sich allein 3 betrachtet, folgt. Die Unlust aber ist insofern schlecht, sofern sie dieses 4 Tätigkeitsvermögen vermindert oder hemmt (nach Lehrsatz 41 dieses Teils). 5 Folglich können wir durch diesen Affekt zu keiner Handlung bestimmt werden, die 6 wir nicht tun könnten, wenn wir von der Vernunft geleitet würden. Außerdem ist 7 Lust nur insofern schlecht, sofern sie die Fähigkeit des Menschen zum Handeln 8 beeinträchtigt (nach den Lehrsätzen 41 und 43 dieses Teils). Daher können wir 9 auch insofern zu keiner Handlung bestimmt werden, die wir nicht tun könnten, 10 wenn wir von der Vernunft geleitet würden. Sofern endlich die Lustgut ist, 11 insofern stimmt sie mit der Vernunft überein (denn sie besteht darin, daß sie 12 das Tätigkeitsvermögen des Menschen vermehrt oder fördert), und sie ist ein 13 Leiden nur, sofern das Tätigkeitsvermögen des Menschen durch sie nicht so sehr 14 vermehrt wird, daß er sich und seine Handlungen adäquat begreift (nach Lehrsatz 15 3, Teil 3, mit seiner Anmerkung). Wenn daher der von Lust erregte Mensch zu 16 solcher Vollkommenheit gebracht würde, daß er sich und seine Handlungen adäquat 17 begreifen würde, so wäre er zu denselben Handlungen befähigt, ja noch 18 befähigter, zu welchen er jetzt durch die Affekte, welche Leiden sind, bestimmt 19 wird. Alle Affekte aber beziehen sich auf Lust, Unlust oder Begierde (s. die 20 Erläuterung zu Ziffer IV der Definitionen der Affekte), und die Begierde ist 21 (nach den Definitionen der Affekte, Ziffer I) nichts anderes als das 22 Tätigkeitsbestreben selbst. Folglichkönnen wir zu allen Handlungen, zu welchen 23 wir durch einen Affekt, welcher ein Leiden ist, bestimmt werden, ohne denselben, 24 durch die Vernunft allein veranlaßt werden. – W.z.b.w. 25 26