4p53d.md (1195B)
1 *Niedergeschlagenheit* ist Unlust, welche daraus entspringt, daß der Mensch sein 2 Unvermögen betrachtet (nach den Definitionen der Affekte, Ziffer XXVI). Sofern 3 aber der Mensch sich selbst wahrhaft vernunftgemäß erkennt, insofern wird er als 4 ein solcher angenommen, der sein Wesen, d.h. (nach Lehrsatz 7, Teil 3) sein 5 Vermögen, erkennt. Wenn daher der Mensch, während er sich selbst betrachtet, 6 irgendein Unvermögen an sich wahrnimmt, so kommt das nicht daher, daß er sich 7 erkennt, sondern (wie ich in Lehrsatz 55, Teil 3, gezeigt habe) daher, daß sein 8 Tätigkeitsvermögen gehemmt wird. Wenn wir aber annehmen, daß der Mensch sein 9 Unvermögen daraus begreift, daß er etwas erkennt, was mehr Vermögen hat als er 10 selbst, durch dessen Erkenntnis er sein Tätigkeitsvermögen bestimmt, so 11 begreifen wir nichts anderes, als daß der Mensch sich selbst deutlich erkennt 12 (nach Lehrsatz 26 dieses Teils), wodurch sein Tätigkeitsvermögen gefördert wird. 13 Niedergeschlagenheit oder die aus der Betrachtung des eigenen Unvermögens 14 entspringende Unlust entspringt daher nicht aus der wahren Betrachtung oder aus 15 der Vernunft und ist daher keine Tugend, sondern ein Leiden. – W.z.b.w. 16 17