4p51sc.md (477B)
1 *Entrüstung*, wie sie von mir definiert wurde (s. Definitionen der Affekte, Ziffer 2 XX), ist notwendig schlecht (nach Lehrsatz 45 dieses Teils). – Es ist jedoch zu 3 bemerken, daß ich es nicht als Entrüstung gegen den Bürger bezeichne, wenn die 4 höchste Gewalt in der Absicht, den Bürgerfrieden zu sichern, diejenigen 5 bestraft, welche andern Unrecht getan. Denn sie will nicht, von Haß gereizt, den 6 Bürger verderben, sondern sie straft ihn aus guten Beweggründen. 7 8