4p51d.md (351B)
1 Denn Gunst ist Liebe zu jemand, der einem andern wohlgetan hat (nach den 2 Definitionen der Affekte, Ziffer XIX), und kann sich also auf den Geist 3 beziehen, sofern von ihm gesagt wird, daß er tätig ist (nach Lehrsatz 59, Teil 4 3), d.h. (nach Lehrsatz 3, Teil 3), sofern er erkennt. Folglich stimmt sie mit 5 der Vernunft überein usw. – W.z.b.w. 6 7