4p42d.md (833B)
1 Wohlbehagen (s. dessen Definition in der Anmerkung zu Lehrsatz 11, Teil 3) ist 2 Lust, welche, sofern sie sich auf den Körper bezieht, darin besteht, daß alle 3 Teile des Körpers gleichmäßig erregt sind, d.h. (nach Lehrsatz 11, Teil 3), daß 4 das Tätigkeitsvermögen vermehrt oder gefördert wird, so daß alle seine Teile 5 dasselbe Verhältnis von Bewegung und Ruhe zueinander behalten. Darum ist (nach 6 Lehrsatz 39 dieses Teils) Wohlbehagen immer gut und kann kein Übermaß haben. – 7 Mißbehagen aber (dessen Definition s. gleichfalls in derselben Anmerkung zu 8 Lehrsatz 11, Teil 3) ist Unlust, welche, sofern sie sich auf den Körper bezieht, 9 darin besteht, daß das Tätigkeitsvermögen des Körpers absolut vermindert oder 10 gehemmt wird. Darum ist dasselbe (nach Lehrsatz 38 dieses Teils) immer schlecht. 11 – W.z.b.w. 12 13