4p29d.md (1040B)
1 Das Vermögen jedes Einzeldinges und folglich auch (nach Zusatz zu Lehrsatz 10, 2 Teil 2) des Menschen, durch welches er existiert und wirkt, wird nur durch ein 3 anderes Einzelding bestimmt (nach Lehrsatz 28, Teil 1), dessen Natur (nach 4 Lehrsatz 6, Teil 2) durch eben dieses Attributerkannt werden muß, durch welches 5 die menschliche Natur begriffen wird. Unser Tätigkeitsvermögen kann also, wie es 6 auch begriffen werden mag, bestimmt und folglich gefördert und gehemmt werden 7 durch das Vermögen eines andern Einzeldinges, das etwas mit uns gemeinsam hat, 8 nicht aber durch das Vermögen eines Dinges, dessen Natur von der unsrigen 9 durchaus verschieden ist. Weil wir nun das gut oder schlecht nennen, was die 10 Ursache von Lust oder Unlust ist (nach Lehrsatz 8 dieses Teils), d.h. (nach 11 Anmerkung zu Lehrsatz 11, Teil 3), was unser Tätigkeitsvermögen vermehrt oder 12 vermindert, fördert oder hemmt, so kann folglich ein Ding, dessen Natur von der 13 unserigen durchaus verschieden ist, weder gut noch schlecht für uns sein. – 14 W.z.b.w. 15 16