4p20d.md (513B)
1 Die Tugend ist das menschliche Vermögen selbst, welches aus dem Wesen des 2 Menschen allein erklärt wird (nach Definition 8 dieses Teils), d.h. (nach 3 Lehrsatz 7, Teil 3), welches allein aus dem Bestreben, womit der Mensch in 4 seinem Sein zu beharren strebt, erklärt wird. Je mehr also jemand sein Sein zu 5 erhalten strebt und vermag, um so tugendhafter ist er, und demgemäß (nach den 6 Lehrsätzen 4 und 6, Teil 3), sofern jemand sein Sein zu erhalten unterläßt, 7 insofern ist er unvermögend. – W.z.b.w. 8 9