4p18d.md (833B)
1 Die Begierde ist des Menschen Wesen selbst (nach den Definitionen der Affekte, 2 Ziffer I), d.h. (nach Lehrsatz 7, Teil 3) das Bestreben, womit der Mensch in 3 seinem Sein zu beharren strebt. Daher wird die Begierde, welche aus der Lust 4 entspringt, durch den Lustaffekt selbst (nach der Definition der Lust, s. diese 5 in der Anmerkung zu Lehrsatz 11, Teil 3) gefördert oder gehemmt. Die Begierde 6 dagegen, welche aus der Unlust entspringt, wird durch den Unlustaffekt selbst 7 (nach derselben Anmerkung) vermindert oder gehemmt. Folglich muß die Macht der 8 Begierde, welche aus der Lust entspringt, aus dem menschlichen Vermögen und 9 zugleich auch aus dem Vermögen der äußern Ursache erklärt werden, die aber, 10 welche aus der Unlust entspringt, bloß aus dem menschlichen Vermögen. Somit ist 11 jene stärker als diese. – W.z.b.w. 12 13