3p9sc.md (842B)
1 Dieses Bestreben wird, wenn es auf den Geist allein bezogen wird, *Wille* genannt; 2 wird es aber auf Geist und Körper zugleich bezogen, so heißt es *Verlangen*; 3 welches also nichts anderes ist als des Menschen Wesen selbst, aus dessen Natur 4 das, was zu seiner Erhaltung dient, notwendig folgt, weshalb der Mensch bestimmt 5 ist, es zu tun. Auch ist zwischen Verlangen und Begierde kein Unterschied; nur 6 daß Begierde meistenteils auf den Menschen bezogen wird, sofern er seines 7 Verlangens bewußt ist. Man kann es daher so definieren: Die *Begierde* ist ein 8 Verlangen mit dem Bewußtsein desselben. – Aus dem allem geht darum hervor, daß 9 wir nichts erstreben, wollen, verlangen oder begehren, weil wir es für gut 10 halten, sondern daß wir umgekehrt darum etwas für gut halten, weil wir es 11 erstreben, wollen, verlangen oder begehren. 12 13