3p7d.md (549B)
1 Aus dem gegebenen Wesen eines jeden Dinges folgt not. wendig manches (nach 2 Lehrsatz 36, Teil 1). Auch vermögen die Dinge nichts anderes als das, was aus 3 ihrer bestimmten Natur notwendig erfolgt (nach Lehrsatz 29, Teil 1). Daher ist 4 das Vermögen oder Bestreben jedes Dinges, womit es entweder allein oder mit 5 andern etwas tut oder zu tun strebt, d.h. (nach Lehrsatz 6 dieses Teils) das 6 Vermögen oder Bestreben, womit es in seinem Sein zu verharren strebt, nichts 7 anderes als das gegebene oder wirkliche Wesen des Dinges selbst. – W.z.b.w. 8 9