3p59d.md (685B)
1 Alle Affekte beziehen sich auf die Begierde, die Lust oder die Unlust, wie die 2 aufgestellten Definitionen derselben zeigen. Unter Unlust aber verstehen wir 3 das, daß das Denkvermögen des Geistes vermindert oder gehemmt wird (nach 4 Lehrsatz 11 dieses Teils und seiner Anmerkung). Daher empfindet der Geist 5 insofern Unlust, sofern sein Erkenntnisvermögen, d.h. sein Tätigkeitsvermögen 6 (nach Lehrsatz 1 dieses Teils), vermindert oder gehemmt wird. Es können also 7 keine Affekte der Unlust auf den Geist bezogen werden, sofern er tätig ist; 8 sondern nur Affekte der Lust und der Begierde, welche (nach dem vorigen 9 Lehrsatz) sich insofern auch auf den Geist beziehen. – W.z.b.w. 10 11