3p55c2d.md (993B)
1 Der Neid ist Haß (s. Anmerkung zu Lehrsatz 24 dieses Teils) oder (nach Anmerkung 2 zu Lehrsatz 13 dieses Teils) Unlust, d.h. (nach Anmerkung zu Lehrsatz 11 dieses 3 Teils) eine Erregung, durch welche das Tätigkeitsvermögen des Menschen oder sein 4 Bestreben gehemmt wird. Der Mensch aber strebt oder begehrt nichts zu tun, als 5 was aus seiner gegebenen Natur erfolgen kann (nach Anmerkung zu Lehrsatz 9 6 dieses Teils). Also wird der Mensch nicht begehren, daß ihm ein 7 Tätigkeitsvermögen oder (was dasselbe ist) eine Tugend beigelegt werde, welche 8 der Natur eines andern eigentümlich und der seinigen fremd ist. Es kann folglich 9 ein Begehren nicht deshalb eingeschränkt werden, d.h. (nach Anmerkung zu 10 Lehrsatz 11 dieses Teils), er kann nicht deshalb Unlust empfinden, weil er an 11 jemand, der nicht seinesgleichen ist, einen Vorzug bemerkt, und folglich wird er 12 ihn nicht darum beneiden können; wohl aber seinesgleichen, bei dem er eine der 13 seinen gleiche Natur voraussetzt. – W.z.b.w. 14 15