3p54d.md (372B)
1 Das Streben oder das Vermögen des Geistes ist das Wesen des Geistes selbst (nach 2 Lehrsatz 7 dieses Teils). Das Wesen des Geistes aber bejaht (wie an sich klar) 3 nur das, was der Geist ist und vermag; nicht aber das, was er nicht ist und 4 nicht vermag. Daher strebt er, nur das sich vorzustellen, was sein 5 Tätigkeitsvermögen bejaht oder setzt. – – W.z.b.w. 6 7