3p37d.md (1520B)
1 Die Unlust vermindert oder hemmt das menschliche Tätigkeitsvermögen (nach 2 Anmerkung zu Lehrsatz 11 diesesTeils), d.h. (nach Lehrsatz 7 dieses Teils), sie 3 vermindert oder hemmt das Bestreben, wonach der Mensch in seinem Sein zu 4 verharren strebt. Sie ist also (nach Lehrsatz 5 dieses Teils) diesem Streben 5 entgegengesetzt, und alles, was der von Unlust erregte Mensch anstrebt, ist, die 6 Unlust zu entfernen. Je stärker aber (nach der Definition der Unlust) die Unlust 7 ist, einem desto größeren Teil des menschlichen Tätigkeitsvermögen steht sie 8 notwendig entgegen. Je stärker also die Unlust ist, mit desto größerem 9 Tätigkeitsvermögen wird der Mensch bestrebt sein, die Unlust zu entfernen; d.h. 10 (nach Anmerkung zu Lehrsatz 9 dieses Teils), mit desto stärkerer Begierde oder 11 mit desto stärkerem Verlangen wird der Mensch bestrebt sein, die Unlust zu 12 entfernen. – Weil ferner die Lust (nach derselben Anmerkung zu Lehrsatz 11 13 dieses Teils) das Tätigkeitsvermögen des Menschen vermehrt oder fördert, so wird 14 auf dieselbe Art leicht bewiesen, daß der von Lust erregte Mensch nichts anderes 15 begehrt, als dieselbe sich zu erhalten, und zwar mit um so stärkerer Begierde, 16 je stärker die Lust ist. – Weil endlich Haß und Liebe die Affekte der Unlust 17 und Lust selbst sind, so folgt auf gleiche Weise, daß das Streben, Verlangen 18 oder Begehren, welches aus Haß oder Liebe entspringt, in bezug auf ihre Stärke, 19 zur Stärke des Hasses und der Liebe im Verhältnis stehen wird. – W.z.b.w. 20 21