2p49d.md (1451B)
1 Im Geiste gibt es (nach dem vorigen Lehrsatz) keine absolute Fähigkeit, zu 2 wollen und nicht zu wollen, sondern nur einzelne Willensakte, nämlich diese und 3 jene Bejahung und diese und jene Verneinung. Nehmen wir daher ein einzelnes 4 Wollen oder eine Daseinsform des Denkens, womit der Geist bejaht, daß die drei 5 Winkel eines Dreiecks zwei rechten Winkeln gleich seien. Diese Bejahung schließt 6 den Begriff oder die Idee des Dreiecks in sich, d.h., ohne die Idee des Dreiecks 7 kann sie nicht begriffen werden. Denn es ist einerlei, ob ich sage, daß A den 8 Begriff B in sich schließen muß, oder ob ich sage, daß A ohne B nicht begriffen 9 werden kann. Ferner kann diese Bejahung (nach Axiom III dieses Teils) auch nicht 10 ohne die Idee des Dreiecks sein. Es kann also diese Bejahung ohne die Idee des 11 Dreiecks weder sein noch begriffen werden. Weiter muß diese Idee des Dreiecks 12 eben diese Bejahung in sich schließen, d.h., sie muß in sich schließen, daß 13 seine drei Winkel zwei rechten Winkeln gleich sind. Daher kann auch umgekehrt 14 diese Idee des Dreiecks ohne diese Bejahung weder sein noch begriffen werden. Es 15 gehört also (nach Definition 2 dieses Teils) diese Bejahung zum Wesen der Idee 16 des Dreiecks und ist nichts anderes als eben dieses selbst. – Und was ich von 17 diesem Wollen (das ich ja nur willkürlich gewählt) gesagt habe, gilt auch von 18 jedem andern Wollen, nämlich daß es nichts anderes ist als die Idee. – W.z.b.w. 19 20