2p31d.md (628B)
1 Denn jedwedes Einzelding, wie der menschliche Körper muß von einem 2 andern Einzelding bestimmt werden zu existieren und auf gewisse und 3 bestimmte Weise zu wirken, und dieses wieder von einem anderen, und so 4 ins unendliche (nach Lehrsatz 28, Teil 1). Da wir aber im vorigen 5 Lehrsatz aus dieser gemeinschaftlichen Eigenschaft der Einzeldinge 6 bewiesen haben, daß wir von der Dauer unseres Körpers nur eine höchst 7 inadäquate Erkenntnis haben, so muß das gleiche auch in bezug auf die 8 Dauer der Einzeldinge geschlossen werden, nämlich daß wir nur eine 9 höchst inadäquate Erkenntnis von ihr haben können. – W.z.b.w. 10 11