2p13l5.md (302B)
1 Wenn die Teile, die ein Individuum bilden, größer oder kleiner werden, 2 aber in dem Verhältnis, daß alle das vormalige gegenseitige Verhältnis 3 der Bewegung und Ruhebewahren, so wird das betreffende Individuum 4 gleichfalls seine vormalige Natur beibehalten, ohne irgendwelche 5 Änderung seiner Form. 6 7