2p13l3d.md (652B)
1 Die Körper sind (nach Definition I dieses Teils) Einzeldinge, welche 2 (nach Hilfssatz 1) in bezug auf Bewegung und Ruhe voneinander 3 unterschieden sind. Jeder Körper mußte daher (nach Lehrsatz 28, Teil 1) 4 zur Bewegung oder Ruhe notwendig von einem andern Einzelding bestimmt 5 werden, nämlich (nach Lehrsatz 6 dieses Teils) von einem andern Körper, 6 welcher (nach Axiom I) ebenfalls sich bewegt oder ruht. Aber auch dieser 7 hätte aus, demselben Grund sich nicht bewegen oder ruhen können, wenn er 8 nicht von einem andern zur Bewegung oder Ruhe bestimmt gewesen wäre, und 9 dieser wiederum (aus demselben Grund) von einem andern, und so ins 10 unendliche. 11 12