1p23d.md (970B)
1 Denn der Modus ist in einem andern, durch welches er begriffen werden muß (nach 2 Definition 5), d.h. (nach Lehrsatz 15), er ist bloß in Gott und kann bloß durch 3 Gott begriffen werden. Wenn also ein Modus als notwendig existierend und 4 unendlich seiend begriffen wird, so muß beides notwendig geschlossen oder 5 erkannt werden durch irgendein Attribut Gottes, sofern dasselbe so begriffen 6 wird, daß es Unendlichkeit und Notwendigkeit der Existenz oder (was nach 7 Definition 8 dasselbe ist) Ewigkeit ausdrückt, d.h. (nach Definition 6 und 8 Lehrsatz 19), sofern es absolut betrachtet wird. Also hat der Modus, welcher 9 sowohl notwendig als auch unendlich existiert, ausder absoluten Natur eines 10 göttlichen Attributs folgen müssen, und zwar entweder unmittelbar (worüber 11 Lehrsatz 21) oder mittelbar durch eine Modifikation, welche aus dessen absoluter 12 Natur folgt, d.h. (nach dem vorigen Lehrsatz), welche sowohl notwendig als auch 13 unendlich existiert. – W.z.b.w. 14 15