1p10sc.md (1523B)
1 Hieraus erhellt, daß, wenn auch zwei Attribute als tatsächlich verschieden 2 begriffen werden, d.h. eines ohne Zuhilfenahme des andern, wir daraus doch nicht 3 schließen können, daß sie zwei Wesen oder zwei verschiedene Substanzen bilden. 4 Denn das gehört zur Natur der Substanz, daß jedes ihrer Attribute durch sich 5 begriffen wird, da ja alle Attribute, die sie hat, immer zugleich in ihr gewesen 6 sind und eines vom andern nicht hervorgebracht werden konnte; jedes einzelne 7 drückt vielmehr die Realität oder das Sein der Substanz aus. Weit entfernt 8 daher, daß es widersinnig wäre, einer Substanz mehrere Attribute zuzuschreiben, 9 ist im Gegenteil nichts in der Natur klarer,als daß jedes Wesen unter 10 irgendeinem Attribut begriffen werden muß und daß, je mehr Realität oder Sein 11 dasselbe hat, es auch desto mehr Attribute hat, welche sowohl die Notwendigkeit 12 oder Ewigkeit als auch die Unendlichkeit ausdrücken. Demzufolge ist auch nichts 13 klarer, als daß das absolut unendliche Wesen notwendig definiert werden muß (wie 14 schon in Definition 6 geschehen) als ein Wesen, das aus unendlichen Attributen 15 besteht, von welchen jedes eine gewisse ewige und unendliche Wesenheit 16 ausdrückt. 17 18 Fragt nun aber jemand, an welchem Zeichen wir hiernach die Verschiedenheit der 19 Substanzen unterscheiden können, so möge er die nachstehenden Lehrsätze lesen, 20 welche zeigen, daß in der Natur nur eine einzige Substanz existiert und daß 21 dieselbe absolut unendlich ist; daß also ein solches Zeichen vergebens gesucht 22 würde. 23 24