5p40c.md (641B)
1 Hieraus folgt, daß derjenige Teil des Geistes, welcher übrig bleibt, von welcher 2 Größe er auch sein mag, vollkommener ist als der andere Teil. Denn der ewige 3 Teil des Geistes ist (nach Lehrsatz 23 und 29 dieses Teils) die Erkenntnis, 4 durch welche allein wir tätig heißen (nach Lehrsatz 3, T. 3), derjenige aber, 5 den wir als vergänglichen zeigten, ist die Vorstellung selbst (nach Lehrsatz 21 6 dieses Teils), wodurch allein wir leidend heißen (nach Lehrsatz 3, T. 3 und der 7 allgemeinen Def. der Affekte). Demnach ist also (nach dem obigen Lehrsatze) 8 jener Teil, von welcher Größe er auch sein mag, vollkommener als dieser. 9 W.z.b.w. 10 11