5p29d.md (1059B)
1 Insofern der Geist das gegenwärtige Dasein des Körpers begreift, insofern 2 begreift er eine Dauer, die durch die Zeit bestimmt werden kann, und insofern 3 hat er bloß das Vermögen, die Dinge mit Beziehung auf die Zeit zu begreifen 4 (nach Lehrsatz 21 dieses Teils und Lehrsatz 26, T. 2). Die Ewigkeit kann aber 5 nicht durch die Dauer erklärt werden (nach Def. 8, T.1 nebst Erläuterung). In 6 dieser Beziehung hat also der Geist nicht die Fähigkeit, die Dinge unter der 7 Form der Ewigkeit zu begreifen, sondern weil es der Natur der Vernunft gemäß 8 ist, die Dinge unter der Form der Ewigkeit zu begreifen (nach Folgesatz 2 zu 9 Lehrsatz 44, T. 2), und es auch zur Natur des Geistes gehört, das Wesen des 10 Körpers unter der Form der Ewigkeit zu begreifen (nach Lehrsatz 23 dieses 11 Teils), und außer diesen beiden nichts anderes zum Wesen des Geistes gehört 12 (nach Lehrsatz 13, T. 2) gehört also dies Vermögen, die Dinge unter der Form der 13 Ewigkeit zu begreifen, nur dem Geiste, insofern er das Wesen des Körpers unter 14 der Form der Ewigkeit begreift. W.z.b.w. 15 16