5p12d.md (493B)
1 Die Dinge, die wir klar und deutlich erkennen, sind entweder gemeinsame 2 Eigenschaften der Dinge, oder was aus diesen abgeleitet wird (siehe die Def. der 3 Vernunft in der Anm. 2 zu Lehrsatz 40, T. 2), und werden folglich öfter in uns 4 erregt (nach dem vorigen Lehrsatz); und deshalb ist es leichter möglich, daß wir 5 die anderen Dinge mit diesen als mit anderen zusammen betrachten, und daß sie 6 folglich (nach Lehrsatz 18, T. 2) leichter mit diesen als mit anderen verbunden 7 werden. W.z.b.w. 8 9