4p7d.md (1312B)
1 Ein Affekt, sofern man ihn auf den Geist bezieht, ist eine Idee, durch welche 2 der Geist eine größere oder geringere Daseinskraft seines Körpers bejaht als 3 vorher (nach der allgemeinen Definition der Affekte, die man am Ende des dritten 4 Teils findet). Wenn aber der Geist von irgendeinem Affekt bestürmt wird, so wird 5 der Körper zugleich von einer Affektion erregt, durch welche sein 6 Tätigkeitsvermögen vermehrt oder vermindert wird. Ferner erhält diese Affektion 7 des Körpers (nach Lehrsatz 5 dieses Teils) die Macht, in ihrem Sein zu beharren, 8 von ihrer Ursache, die demnach nur von einer körperlichen Ursache eingeschränkt 9 und aufgehoben werden kann (nach Lehrsatz 6, T. 2), welche den Körper mit einer 10 jener entgegengesetzten Affektionen erregt (nach Lehrsatz 5, T. 3, die stärker 11 ist (nach dem Axiom dieses Teils). Also wird, (nach Lehrsatz 12, T. 2) der Geist 12 durch die Idee einer stärkeren und der ersten entgegengesetzten Affektion 13 erregt, d.h. (nach der allgemeinen Definition der Affekte) der Geist wird von 14 einem stärkeren und dem ersteren entgegengesetzten Affekt erregt werden, welcher 15 nämlich das Dasein des ersteren ausschließen oder aufheben wird, und folglich 16 kann ein Affekt nur durch einen entgegengesetzten und stärkeren Affekt 17 aufgehoben und eingeschränkt werden. W.z.b.w. 18 19