4p73d.md (660B)
1 Der von der Vernunft geleitete Mensch wird nicht durch Furcht zum Gehorsam 2 geleitet (nach Lehrsatz 63 dieses Teils), sondern sofern er sein Sein nach dem 3 Gebote der Vernunft zu erhalten strebt, d.h. (nach Anm. zu Lehrsatz 66 dieses 4 Teils) sofern er frei zu leben strebt, auf das gemeinschaftliche Leben und den 5 gemeinschaftlichen Nutzen Rücksicht zu nehmen (nach Lehrsatz 37 dieses Teils), 6 und folglich (wie wir in der Anm. 2 zu Lehrsatz 37 dieses Teils gezeigt haben) 7 gemäß der gemeinschaftlichen Übereinkunft des Staates zu leben. Der von der 8 Vernunft geleitete Mensch strebt also, um freier zu leben, die allgemeinen 9 Gesetze des Staates zu beobachten. 10 11