4p72d.md (620B)
1 Wenn der freie Mensch, sofern er frei ist, etwas aus Hinterlist täte, so würde 2 er es nach dem Gebote der Vernunft tun (denn nur insofern nennen wir ihn frei). 3 Folglich wäre hinterlistig Handeln Tugend (nach Lehrsatz 24 dieses Teils), und 4 also (nach demselben Lehrsatz) wäre es für jeden geratener, wenn er sein Sein 5 erhalten wollte, hinterlistig zu handeln, d.h. (wie an sich erhellt) es wäre 6 den Menschen geratener, bloß in Worten übereinzustimmen, in der Tat aber 7 einander entgegen zu sein; dies ist (nach dem Folgesatz zu Lehrsatz 31 dieses 8 Teils) widersinnig; demnach handelt der freie Mensch usw. W.z.b.w. 9 10