4p69d.md (647B)
1 Ein Affekt kann nur durch einen Affekt, der entgegengesetzt und stärker als der 2 einzuschränkende Affekt ist, eingeschränkt und aufgehoben werden (nach Lehrsatz 3 7, T. 4). Tollkühnheit und Furcht sind aber Affekte, welche als gleich groß 4 begriffen werden können (nach Lehrsatz 5 und 3 dieses Teils). Also wird eine 5 gleich große Tugend oder Seelenstärke erfordert (die Def. derselben siehe in der 6 Anm. zu Lehrsatz 59, T. 3), um die Kühnheit wie um die Furcht einzuschränken, d. 7 h. (nach Def. 40 und 41 der Affekte) der freie Mensch vermeidet die Gefahren mit 8 derselben Tugend des Gemüts, mit welcher er sie zu überwinden sucht. W.z.b.w. 9 10