4p61d.md (781B)
1 Die Begierde ist (nach Def. 1 der Affekte), absolut betrachtet, eben das Wesen 2 des Menschen, sofern es begriffen wird, als auf irgendeine Weise bestimmt etwas 3 zu tun. Demnach ist die Begierde, welche aus der Vernunft entspringt, d.h. 4 (nach Lehrsatz 3, T. 3), welche sich in uns erzeugt, sofern wir handeln, eben 5 die Wesenheit oder die Natur des Menschen, insofern diese begriffen wird als das 6 zu tun bestimmt, was aus dem alleinigen Wesen des Menschen adäquat begriffen 7 wird (nach Def. 2, T. 3). Wenn also die Begierde ein Übermaß haben könnte, so 8 könnte also die menschliche Natur für sich allem betrachtet sich selbst 9 überschreiten, oder vermöchte mehr, als sie vermag, was ein offenbarer 10 Widerspruch ist; und folglich kann diese Begierde kein Übermaß haben. W.z.b.w. 11 12