4p51sc.md (463B)
1 Die Entrüstung, wie sie von uns definiert wird (siehe Def. 2a der Affekte), ist 2 notwendig schlecht (nach Lehrsatz 45 dieses Teils). Es ist aber zu bemerken, daß 3 ich von der höchsten Gewalt, wenn sie aus dem Verlangen, die Ruhe zu sichern 4 einen Bürger straft, der einem andern Unrecht getan hat, nicht sage, daß sie 5 gegen den Bürger entrüstet sei, weil sie nicht von Haß getrieben wird, den 6 Bürger zu verderben, sondern ihn rein pflichtgemäß bestraft. 7 8