4p51d.md (327B)
1 Denn Zugeneigtheit ist Liebe zu dem, der einem anderen wohlgetan hat (nach Def. 2 19 der Affekte), und kann sich also auf den Geist beziehen, sofern von diesem 3 gesagt wird, daß er tätig ist (nach Lehrsatz 59, T. 3), d.h. (nach Lehrsatz 3, 4 T. 3) sofern er erkennt, und sonach stimmt sie mit der Vernunft überein usw. 5 W.z.b.w. 6 7