4p42d.md (842B)
1 Wohlbehagen (siehe die Def. desselben in der Anm. zu Lehrsatz 11, T. 3) ist eine 2 Lust, welche, sofern sie sich auf den Körper bezieht, darin besteht, daß alle 3 Teile des Körpers gleichmäßig affiziert sind, d.h. (nach Lehrsatz 11, T. 3), 4 daß das Tätigkeitsvermögen des Körpers vermehrt oder erweitert ist, so daß alle 5 Teile desselben gegeneinander dasselbe Verhältnis der Bewegung und Ruhe 6 behalten, und also ist (nach Lehrsatz 39 dieses Teils) Wohlbehagen immer gut und 7 kann kein Übermaß haben; Mißbehagen aber (dessen Def. man gleichfalls in 8 derselben Anm. zu Lehrsatz 11, T. 3 nachsehe) ist eine Unlust, welche, sofern 9 sie sich auf den Körper bezieht, darin besteht, daß das Tätigkeitsvermögen des 10 Körpers absolut vermindert oder eingeschränkt wird, und ist also (nach Lehrsatz 11 38 dieses Teils) immer schlecht. W.z.b.w. 12 13