4p41d.md (335B)
1 Lust ist (nach Lehrsatz 11, T. 3 mit der Anm.) ein Affekt, wodurch das 2 Tätigkeitsvermögen des Körpers vermehrt oder erweitert wird; Unlust hingegen ist 3 ein Affekt, wodurch das Tätigkeitsvermögen des Körpers vermindert oder 4 eingeschränkt wird, und folglich ist (nach Lehrsatz 38 dieses Teils) Lust 5 unmittelbar gut usw. W.z.b.w. 6 7