4p29d.md (1029B)
1 Das Vermögen jedes Einzeldinges, und folglich (nach Folgesatz zu Lehrsatz 10, 2 T. 2) des Menschen, durch welches er da ist und wirkt, wird nur von einem 3 anderen Einzeldinge bestimmt (nach Lehrsatz 28, T. 1), dessen Natur (nach 4 Lehrsatz 6, T. 2) aus demselben Attribut verstanden werden muß, aus welchem die 5 menschliche Natur begriffen wird. Unser Tätigkeitsvermögen kann also, wie es 6 auch begriffen wird, zwar durch das Vermögen eines anderen Einzeldinges, welches 7 etwas Gemeinsames mit uns hat, bestimmt und folglich erweitert oder 8 eingeschränkt werden, nicht aber durch das Vermögen eines Dinges, dessen Natur 9 von der unsrigen durchaus verschieden ist. Und weil wir das gut oder schlecht 10 nennen, was die Ursache der Lust oder Unlust ist (nach Lehrsatz 8 dieses Teils), 11 d.h. (nach Anm. zu Lehrsatz 11, T. 3) was unser Tätigkeitsvermögen vermehrt 12 oder vermindert, erweitert oder einschränkt; so kann also ein Ding, dessen Natur 13 von der unsrigen durchaus verschieden ist, für uns weder gut noch schlecht sein. 14 W.z.b.w. 15 16