4p20d.md (497B)
1 Tugend ist das menschliche Vermögen selbst, welches aus dem Wesen des Menschen 2 allein erklärt wird (nach Def. 8 dieses Teils), d.h. (nach Lehrsatz 7, T. 3), 3 welches allein aus dem Streben erklärt wird, nach welchem der Mensch in seinem 4 Sein zu beharren strebt. Je mehr daher jemand sein Sein zu erhalten strebt und 5 vermag, um so mehr ist er mit Tugend begabt, und folglich (nach Lehrsatz 4 und 6 6, T. 3) insofern jemand sein Sein zu erhalten unterläßt, insofern ist er 7 unvermögend. W.z.b.w. 8 9