3p9sc.md (807B)
1 Dieses Streben, auf den Geist allein bezogen, heißt Wille, aber auf Geist und 2 Körper zusammen bezogen, nennt man es ein Verlangen, welches also nichts anderes 3 ist, als das Wesen des Menschen selbst, aus dessen Natur das, was zu seiner 4 Erhaltung dient, notwendig folgt, und folglich ist der Mensch dieses zu tun 5 bestimmt. Auch ist zwischen Verlangen und Begierde kein Unterschied, nur daß 6 Begierde sich meist auf die Menschen bezieht, sofern sie sich ihres Verlangens 7 bewußt sind. Man kann sie daher so definieren: Begierde ist Verlangen mit dem 8 Bewußtsein desselben. Aus diesem allen geht hervor, daß wir nichts erstreben, 9 wollen, verlangen, noch begehren, weil wir es für gut halten; sondern umgekehrt, 10 daß wir deshalb etwas für gut halten, weil wir es erstreben, wollen, verlangen 11 und begehren. 12 13