3p7d.md (529B)
1 Aus dem gegebenen Wesen eines jeden Dinges folgt manches notwendig (nach 2 Lehrsatz 36, T. 1), und die Dinge können nichts anderes als das, was aus ihrer 3 bestimmten Natur notwendig erfolgt (nach Lehrsatz 29, T. 1), darum ist das 4 Vermögen oder Bestreben jedes Dinges, wodurch es entweder allein, oder mit 5 anderen etwas tut, oder zu tun strebt, d.h. (nach Lehrsatz 6 dieses Teils) das 6 Vermögen oder Bestreben, wodurch es in seinem Sein zu beharren strebt, nichts 7 als das gegebene oder wirkliche Wesen des Dinges selbst. W.z.b.w. 8 9