3p59d.md (670B)
1 Alle Affekte beziehen sich auf Begierde, Lust oder Unlust, wie die gegebenen 2 Definitionen derselben beweisen. Unter Unlust aber verstehen wir, daß das 3 Denkvermögen des Geistes vermindert oder eingeschränkt wird (nach Lehrsatz 2 4 dieses Teils und Anm.). Und folglich wird, sofern der Geist Unlust empfindet, 5 sein Vermögen der Erkenntnis, d.h. sein Tätigkeitsvermögen (nach Lehrsatz 1 6 dieses Teils), vermindert oder eingeschränkt, und folglich können sich keine 7 Affekte der Unlust auf den Geist beziehen, insofern er tätig ist, sondern nur 8 die Affekte der Lust und Begierde, welche (nach dem vorigen Lehrsatze) auch 9 insofern sich auf den Geist beziehen. W.z.b.w. 10 11