3p57d.md (1568B)
1 Dieser Lehrsatz erhellt aus Axiom 1, nach Lehrsatz 3, Anmerkung zu Lehrsatz 13, 2 Teil 2. Wir wollen ihn aber auch aus den Definitionen der drei ursprünglichen 3 Affekte beweisen. 4 5 Alle Affekte beziehen sich auf Begierde, Lust oder Unlust, wie die gegebenen 6 Definitionen derselben beweisen. Die Begierde ist aber eben die Natur oder das 7 Wesen eines jeden (siehe die Def. derselben in der Anm. zu Lehrsatz 9 dieses 8 Teils). Also ist die Begierde eines jeden Individuums nur um so viel von der 9 eines anderen verschieden, als sich die Natur oder das Wesen des einen von dem 10 Wesen des anderen unterscheidet. Sodann sind Lust und Unlust Leidenschaften, 11 wodurch das Vermögen oder Bestreben eines jeden, in seinem Sein zu beharren, 12 vermehrt oder vermindert, erweitert oder eingeschränkt wird (nach Lehrsatz 11 13 dieses Teils und der Anm. dazu). Unter Bestreben, in seinem Sein zu beharren, 14 sofern es sich auf Geist und Körper zugleich bezieht, verstehen wir aber das 15 Verlangen oder die Begierde (siehe Anm. zu Lehrsatz 9 dieses Teils). Demnach ist 16 Lust und Unlust das Verlangen oder die Begierde, sofern sie von äußeren Ursachen 17 vermehrt oder vermindert, erweitert oder eingeschränkt wird, d.h. (nach 18 derselben Anm.) es ist eines jeden Natur selber. Und folglich ist die Lust oder 19 Unlust eines jeden auch nur insoweit von der Lust oder Unlust des anderen 20 verschieden, als sich die Natur oder das Wesen des einen von dem Wesen des 21 anderen unterscheidet, und also ist jeder Affekt eines jeden Individuums nur um 22 so viel von dem Affekte eines anderen verschieden usw. W.z.b.w. 23 24