3p55c2d.md (933B)
1 Der Neid ist der Haß selbst (siehe Anm. zu Lehrsatz 24 dieses Teils), oder (nach 2 Anm. zu Lehrsatz 13 dieses Teils) Unlust, d.h. (nach Anm. zu Lehrsatz 11 dieses 3 Teils) eine Affektion, wodurch das Vermögen oder Streben der Tätigkeit des 4 Menschen eingeschränkt wird. Der Mensch wünscht und strebt aber (nach Anm. zu 5 Lehrsatz 9 dieses Teils) nur das zu tun, was aus seiner gegebenen Natur folgen 6 kann. Also wünscht der Mensch kein Tätigkeitsvermögen oder (was dasselbe ist) 7 keine Tugend sich beigelegt zu sehen, die der Natur eines anderen eigentümlich 8 und der seinigen fremd ist. Folglich kann seine Begierde nicht eingeschränkt 9 werden, d.h. (nach Anm. zu Lehrsatz 11 dieses Teils) er selber dadurch nicht 10 Unlust empfinden, daß er eine Tugend bei einem ihm Ungleichen betrachtet, und 11 folglich wird er diesen nicht beneiden können, wohl aber seinesgleichen, bei dem 12 eine der seinigen gleiche Natur anzunehmen ist. W.z.b.w. 13 14