3p37d.md (1409B)
1 Unlust vermindert oder beschränkt (nach Anm. zu Lehrsatz II dieses Teils) das 2 Tätigkeitsvermögen des Menschen, d.h. (nach Lehrsatz 7 dieses Teils) vermindert 3 oder beschränkt das Streben, wonach der Mensch in seinem Sinn zu beharren 4 strebt, und ist folglich (nach Lehrsatz 5 dieses Teils) diesem Streben 5 entgegengesetzt. Alles, was der von Unlust affizierte Mensch anstrebt, ist, die 6 Unlust zu entfernen; aber (nach der Def. der Unlust) je größer die Unlust ist, 7 einem um desto größeren Teil des menschlichen Tätigkeitsvermögens steht sie 8 notwendig entgegen; also je größer die Unlust ist, mit desto größerem 9 Tätigkeitsvermögen wird der Mensch dagegen streben, die Unlust zu entfernen, d. 10 h. (nach Anm. zu Lehrsatz 9 dieses Teils) mit desto größerer Begierde oder 11 Verlangen wird er die Unlust zu entfernen suchen. Da ferner Lust auch (nach Anm. 12 zu Lehrsatz 11 dieses Teils) das Tätigkeitsvermögen des Menschen vermehrt oder 13 erweitert, so wird leicht auf dieselbe Weise bewiesen, daß der mit Lust 14 affizierte Mensch nichts anderes wünscht, als dieses sich zu erhalten, und zwar 15 mit um so größerer Begierde, je größer die Lust ist. Endlich, da Haß und Liebe 16 an sich die Affekte der Unlust oder Lust sind, folgt auf dieselbe Weise, daß das 17 Bestreben, Verlangen oder die Begierde, die aus Haß oder Liebe entstehen, nach 18 Maßgabe des Hasses und der Liebe größer sein werden. W.z.b.w. 19 20