2p49d.md (1371B)
1 Es gibt im Geiste (nach dem vorigen Lehrsatze) keine absolute Fähigkeit zu 2 wollen und nicht zu wollen, sondern nur einzelnes Wollen, nämlich diese und jene 3 Bejahung und diese und jene Verneinung. Nehmen wir daher ein einzelnes Wollen, 4 nämlich eine Weise des Denkens, wodurch der Geist bejaht, daß die drei Winkel 5 eines Dreiecks gleich zwei rechten sind. Diese Bejahung schließt den Begriff 6 oder die Idee des Dreiecks in sich, das heißt, sie kann ohne die Idee des 7 Dreiecks nicht begriffen werden. Denn es ist einerlei, ob ich sage, A müsse den 8 Begriff von B in sich schließen, oder A könne nicht ohne B begriffen werden. 9 Ferner kann diese Bejahung (nach Nr. 3 dieses Teils) auch nicht ohne die Idee 10 des Dreiecks sein. Somit kann also die Bejahung ohne die Idee des Dreiecks weder 11 sein, noch begriffen werden. Ferner muß diese Idee des Dreiecks eben diese 12 Bejahung in sich schließen, daß nämlich drei seiner Winkel gleich zwei rechten 13 sind. Daher kann auch umgekehrt diese Idee des Dreiecks ohne diese Bejahung 14 weder sein, noch begriffen werden; also gehört (nach Des. 2 dieses Teils) diese 15 Bejahung zum Wesen der Idee des Dreiecks, und ist nichts anderes, als eben diese 16 selbst. Was wir von diesem Wollen gesagt haben (das wir ja nur ganz nach 17 Belieben angenommen haben), gilt auch von jeglichem Wollen, nämlich, daß es 18 nichts ist als die Idee. W.z.b.w. 19 20