2p13l6.md (369B)
1 Wenn gewisse Körper, die ein Individuum ausmachen, die Bewegung, welche sie nach 2 einer Richtung hin haben, nach einer anderen zu richten gezwungen werden, jedoch 3 so, daß sie ihre Bewegungen fortsetzen, und auf dieselbe Weise, wie vorher, 4 einander mitteilen können, so wird das Individuum gleichfalls, ohne irgendeine 5 Veränderung der Form, seine Natur beibehalten. 6 7