2p13l3d.md (646B)
1 Die Körper sind (nach Def. 1 dieses Teils) Einzeldinge, welche (nach Lehnsatz 1) 2 sich rücksichtlich der Bewegung und Ruhe voneinander unterscheiden, folglich 3 mußte jeder (nach Lehrsatz 28, T. 1) zur Bewegung oder Ruhe notwendig von einem 4 anderen Einzeldinge bestimmt werden, nämlich (nach Lehrsatz 6 dieses Teils) von 5 einem anderen Körper, welcher (nach Ax. 1) ebenfalls entweder in Bewegung oder 6 in Ruhe ist. Eben dieser aber konnte (aus demselben Grunde) nur sich bewegen 7 oder ruhen, wenn er von einem anderen zur Bewegung oder Ruhe bestimmt war, und 8 dieser wieder (aus demselben Grunde) von einem anderen und so ins Unendliche. 9 W.z.b.w. 10 11