2p13def.md (505B)
1 Wenn einige Körper von gleicher oder verschiedener Größe von den übrigen so 2 zusammengedrängt werden, daß sie aufeinander liegen, oder so, daß, wenn sie sich 3 mit demselben oder mit verschiedenen Graden der Schnelligkeit begegnen, sie 4 einander ihre Bewegungen in einer bestimmten Weise mitteilen: so sagen wir, daß 5 diese Körper miteinander verbunden sind, und alle zusammen einen Körper oder ein 6 Individuum bilden, welches sich von den übrigen durch diese Vereinigung der 7 Körper unterscheidet. 8 9